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bergauf

Informationen zur elektronische Patientenakte (ePA)

10.12.2024
Quelle: https://www.uniklinika.de/gesundheitspolitischethemen/digitalisierung-in-der-universitaetsmedizin/

Liebe Teilnehmerinnen,

wir möchte Ihnen einen kleinen Überblick über die elektronische Patientenakte (ePA) geben. Neben den unten aufgelisteten Informationen können Sie unter den beiden folgenden Links auch weitere Informationen erhalten:

ePA für alle | AOK

Elektronische Patientenakte (ePA) | AOK

› Die elektronische Patientenakte ist eine versichertengeführte Akte

› In der ePA werden Daten wie Arztbriefe, Befunde, Labordaten oder die Medikation gespeichert

› Praxen haben grundsätzlich auf alle Dokumente in der ePA Zugriff – mit dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte standardmäßig für 90 Tage

› Versicherte können mithilfe einer ePA-App ihrer Krankenkasse beispielsweise den Zeitraum des Zugriffs verkürzen oder verlängern, Dokumente verbergen und löschen oder festlegen, dass eine bestimmte Pra-xis die Inhalte der ePA nicht sehen darf

› Widersprüche legen Versicherte bei ihrer Krankenkasse ein, in der Regel per ePA-App oder bei einer Ombudsstelle

› Versicherte haben auch das Recht, im direkten Kontakt mit dem Arzt oder Psychotherapeuten der Übermittlung einzelner Dokumente in die ePA zu widersprechen

› Praxen nutzen die ePA über ihr Praxisverwaltungssystem

› Ärzte und Psychotherapeuten entscheiden fallspezifisch, ob sie reinschauen; die ePA ergänzt die Anamnese und Diagnostik

› Praxen sind verpflichtet, die ePA mit bestimmten Daten zur aktuellen Behandlung zu befüllen, sofern die Daten elektronisch vorliegen und die Versicherten nicht widersprochen haben; ältere Befunde auf Pa-pier können Krankenkassen als Service für ihre Versicherten auf deren Wunsch einstellen

› Praxen informieren ihre Patientinnen und Patienten, welche Daten sie einstellen und weisen darauf hin, dass sie auf Wunsch weitere Daten speichern können, die nicht per Gesetz vorgeschrieben sind

› Bei hochsensiblen Daten gelten besondere Informations- und Dokumentationspflichten

› Ärztinnen und Ärzte können das Speichern der Daten an Medizinische Fachangestellte delegieren

Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie gerne ihren Gesundheitscoach darauf an.

Ihr bergauf-Team